Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht. Wichtige Veränderungen für das neue Jahr im Überblick.

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent, darunter auch das Pflegegeld. Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Außerdem besteht der Anspruch auf Ersatzpflege sofort - Voraussetzung ist bisher, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat. Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung - von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden. Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls - auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro im Monat). Elektronische Patientenakte kommt: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten leichter nutzen können. Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar sein. Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten

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